Richtigstellung Kassensturz Bericht über schnelle e-Bikes und Helmpflicht

Falschinformationen im Beitrag

Am Dienstag gab es in der Fernsehsendung „Kassensturz“ einen Bericht über schnelle e-Bikes und das Töffhelm-Obligatorium. Ausschlaggebend für diesen Bericht war ein Ehepaar, dem die schnellen e-Bikes in Italien konfisziert wurden, weil sie anstatt eines Töffhelmes nur einen Velohelm trugen. Fazit des Beitrags war, dass Fahrer von schnellen e-Bikes sich ausführlich über die rechtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes informieren sollten, bevor sie ihr S-Pedelec im Urlaub nutzen. Soweit so gut, allerdings waren auch einige Falschinformationen im Beitrag enthalten, die wir gerne richtigstellen möchten. 

Richtigstellung des Kassensturzberichtes

helm tragen beim e bike fahren Richtigstellung Kassensturz Bericht über schnelle e-Bikes und Helmpflicht

Neben dem Fernsehbeitrag hat das SRF auch noch einen Artikel publiziert, in dem das Helmtragen beim e-Bike Fahren thematisiert wird. Es ist richtig, dass das Schweizer Gesetz besagt, dass Besitzer von e-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde vom Helmtragen grundsätzlich befreit sind, auch wenn ein Velohelm empfohlen wird. Falsch ist allerdings folgende Aussage: „Ein Helm ist für Halter von schnelleren e-Bikes (Motorfahrräder) mit einer Tretunterstützung bis 45 Kilometer pro Stunde vorgeschrieben. Laut Gesetz muss ein Töffhelm erst sein, wenn ein Gefährt von alleine eine Geschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde erreicht, wie das zum Beispiel beim Töffli der Fall ist.“ Stattdessen ist es richtig: „Schnelle e-Bikes dürfen bis 20 km/h schnell selbst fahren, z. B. mit Gasgriff oder Drücken der Schiebehilfetaste, dies ist die sogenannte „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“. Fahrer benötigen aber nur einen Velohelm. Nur Motorfahrräder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h benötigen einen Mofahelm. Diese Fahrzeuge, im Volksmund Mofas oder Töffli genannt dürfen mit Gasgriff 30 km/h schnell fahren.“

Im Kassensturz Filmbeitrag erwähnte Herr Venetz vom Touring Club Schweiz, dass neben Italien auch in Deutschland eine Moped-Helm-Pflicht für S-Pedelecs gelte. Dieser Sachverhalt ist in Deutschland allerdings noch nicht eindeutig geregelt: Laut deutschem Gesetz ist bei schnellen e-Bikes ein „geeigneter Schutzhelm“ zu tragen. Dieser wäre nach strenger Auslegung gemäss der ECE-Richtlinie Nr. 22 ein Mofa- oder Motorradhelm, also ein typgeprüfter (Kraftrad-)Helm. In der Realität ist dieser Sachverhalt allerdings recht unklar. Daher überlässt es der Gesetzgeber der Industrie „geeignete Helme“ also typgeprüfte Helme bereit zu stellen. 

e-Bikes: Rechtliche Bedingungen im Vergleich

Situation SchweizSituation DeutschlandSituation Italien
e-Bikes bis 25 km/h: Velohelm empfohlen, keine Pflicht     e-Bikes bis 25 km/h: Velohelm empfohlen, keine Pflicht 
schnelle e-Bikes bis 45 km/h (Fahrräder mit Hilfsmotor, zulässige Nennleistung des Elektroantriebs 500 W): Velohelmplichtliegt die bauartbedingte Höchtsgeschwindigkeit der Anfahrhilfe bei über 20 km/h, muss ein geprüfter Mofa-Helm getragen werdenschnelle e-Bikes bis 45 km/h: HelmpflichtDie schnellen Pedelecs unterliegen der Helmpflicht nach §21a StVO: es muss ein „geeigneter Helm“ getragen werdenschnelle e-Bikes bis 45 km/h: Mofahelmpflicht 
In der Schweiz sind Velowege sowohl für Pedelecs als auch für S-Pedelecs obligatorisch In Deutschland dürfen Fahrradwege mit S-Pedelecs nicht benutzt werden. Es wird aber darüber diskutiert, dass auch schnelle e-Bikes auf Fahrradwegen zugelassen werden sollen, eventuell mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung 

Im übrigen sind auch die Vorschriften zu anderen Elektro-Fahrzeugen interessant:

  • Stehroller (Segways und ähnliches) gelten als Motorfahrrad wegen der Leistung von 2 kW, von denen der grösste Teil in Balancierung geht, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist 20 km/h: keine Helmpflicht!
  • Elektrorollstühle dürfen bis 1 kW Leistung haben, gelten ebenfalls als Motorfahrräder, dürfen 30 km/h schnell fahren ohne Tretunterstützung: keine Helmpflicht

Einen Download der genauen Bestimmungen finden Sie hier:

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Merkblatt e-Bikes und Elektro-MofasMerkblatt-Elektro-Mofa_2012_Version-2014Adobe Acrobat Dokument 67.5 KBDownload

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Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften für gewisse ElektrofahrzeugeMerkblatt+Zusammenstellung+der+wichtigstAdobe Acrobat Dokument 141.3 KBDownload

Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema e-Bike und Rechtliches haben, können Sie sich gerne an uns wenden. In unseren e-motion e-Bike Shops beraten wir Sie gerne!

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