S-Pedelec
Die schnellen Pedelecs, auch S-Pedelec oder Speed Pedelec genannt, werden den Kleinkrafträdern zugeordnet und sind demnach keine Velos mehr. Die S-Pedelecs funktionieren wie Pedelecs auch, bedeutet der Fahrer muss immer noch selbst in die Pedale treten. Allerdings hört die Motorunterstützung bei einem S-Pedelec erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h auf. Der Motor darf maximal über eine Nenndauerleistung bis zu 4.000 Watt, höchstens eine vierfache Unterstützung der Fahrerleistung (Tretkraftunterstützung von max. 400 %) haben. Rechtlich müssen einige Besonderheiten berücksichtigt werden: Eine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist notwendig. Fahrer müssen ein Versicherungskennzeichen anbringen und brauchen einen Roller-Führerschein. Beim Fahren ist ein geeigneter Helm vorgeschrieben. Radwege dürfen nicht genutzt werden.
Was musst du bei einer Fahrt mit den schnellen Pedelecs beachten?
Helmpflicht
Laut deutschem Gesetz ist bei schnellen e-Bikes ein “geeigneter Schutzhelm” zu tragen. Dieser wäre nach strenger Auslegung gemäss der ECE-Richtlinie Nr. 22 ein Mofa- oder Motorradhelm, also ein typgeprüfter (Kraftrad-)Helm. In der Realität ist dieser Sachverhalt allerdings recht unklar. Daher überlässt es der Gesetzgeber der Industrie “geeignete Helme” also typgeprüfte Helme bereit zu stellen.
“Vorgeschrieben sind geeignete Schutzhelme. Amtlich genehmigt und damit auch geeignet sind entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebaute und mit Prüfzeichen versehene Helme. Bis auf Weiteres dürfen auch nicht genehmigte Schutzhelme verwendet werden, soweit sie ausreichende Schutzwirkung aufweisen. Ungeeignet sind nach diesen Massstäben Helme irgendwelcher Art wie z.B. Bauarbeiterhelme, Feuerwehr-, Radfahrhelme oder Helme der Bundeswehr, weswegen Fahrten mit solchen Helmen verboten sind. Ungeeignet ist ein Schutzhelm auch dann, wenn er zwar amtlich genehmigt (geeignet) ist, aber nicht für die Kopfgrösse des Betroffenen passt oder andere seine Schutzwirkung beeinträchtigende Mängel aufweist.”
S-Pedelecs - aktuelle Bestimmungen zusammengefasst
Mindestalter: 16 Jahre
Alkohol: wie beim Auto 0,5
Versicherung + Kennzeichen nötig
Schiebehilfe bis 18 km/h
Licht: permanent mit Licht fahren
Rollerführerschein (AM oder B)
Bauliche Veränderungen: die verwendeten Bauteile müssen immer der Betriebserlaubnis entsprechen
Verkehrsrechtlich als Leichtkrafträder eingestuft (Klasse L1e-B bei Zweirädern und L2e bei Dreirädern)
Pflicht (Fahrzeug): Rückspiegel, gelbe Seitenrückstrahler, beleuchtetes Versicherungskennzeichen, Hupe, Seitenständer (bei unter 35 Kilogramm muss dieser nicht von selbst einklappen), Bremslicht, mehrspurige S-Pedelecs: Blinker und Füllstand der Bremsanlage
Pflicht (Alltag): Helmpflicht (ein „geeigneter Schutzhelm“), Anhänger verboten, Kindersitze zunächst verboten aber: mit zugelassenem Kindersitz und Änderung der zugelassenen Fahrzeugsitze in der Typgenehmigung ist dies möglich (siehe R&M Load HS mit Kindersitz)
Nahverkehr: Mitnahme in Bus und Bahn je nach Bundesland/Verkehrsbund unterschiedlich
Radwege: niemals, auch nicht ausserorts, auch nicht, wenn für Mofas oder e-Bikes freigegeben. Einbahnstrassen: nur in Fahrtrichtung, auch wenn für Radfahrer die Gegenrichtung freigegeben ist. Feld- und Waldwege mit Schild „Durchfahrt verboten“ (roter Kreis auf weissem Grund) sind tabu (auch mit ausgeschaltetem Motor)
Motorleistung: maximale Nenndauerleistung bis zu 4.000 Watt, höchstens eine vierfache Unterstützung der Fahrerleistung (Tretkraftunterstützung von max. 400 %)
S-Pedelecs und rechtliche Bestimmungen in anderen Ländern
Frankreich | Österreich | Belgien |
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dem Mofa gleichgestellt | Rechtslage uneindeutig: StVO sieht S-Pedelecs nicht vor | S-Pedelec wird wie ein Moped der Klasse B behandelt |
Führerschein AM erforderlich | Mofaführerschein erforderlich (Motor mehr als 600 W leistet und 45 km/h) | Führerschein der Klasse AM ist erforderlich |
Versicherungspflicht | Nummerntafel muss montiert sein | Versicherungspflicht |
ein für Mopeds zugelassener Helm ist Pflicht | nur Velowege, die für Mofas freigegeben sind, dürfen befahren werden | Mopedhelm ist Pflicht |
ein Versicherungskennzeichen muss angebracht sein | Helmpflicht | |
Spiegel müssen montiert sein |